Wenn Unternehmen regelmäßig mit Gefahrenstoffen zu tun haben, stellt sich die Frage, wie diese gesetzeskonform gelagert werden können. Denn bei „Gefahrenstoffen“ sind keineswegs nur ätzende Flüssigkeiten aus Industrie und Technik gemeint, sondern auch Lacke, Farben und Reinigungsmittel oder Trennmittel, Stoffe also, die bereits in einer Lackiererei oder einer Autowerkstatt anfallen.
Per Gesetz muss beim Lagern oder Umfüllen dieser Stoffe einen Auffangraum zur Verfügung stehen, der verhindert, dass die Gefahrenstoffe in den Erdboden oder ins Wasser gelangen. Auffangwannen, so nennt man diese Räume im Fachjargon.
Grundwasser schützen in allen Größen
Je nachdem, in welchem Ausmaß man mit Gefahrenstoffen zu tun hat, benötigt man verschiedene Größen von Auffangwannen. Diese gibt es bereits ab 20 Litern Fassungsvermögen bis hin zu 1.000 Litern. Diese großen Maße benötigt man dann, wenn man Gebinde mit bestimmten Gefahrenstoffen lagern möchte – diese müssen trotz Verpackung dann noch in einer Wanne gesichert sein.
Diese Broschüre stellt die Gesetzeslage sehr eindrucksvoll dar und kann im Zweifelsfall weiterhelfen!
Die Auffangwannen können perfekt dazu eingesetzt werden, zum Beispiel Fässer raumoptimiert zu lagern, sprich, so zu lagern, dass der Platz optimal genutzt wird. Denn auch daran gilt es zu denken, wenn man mit Gefahrenstoffen zu tun hat.
Übrigens, auch die Betreiber von Entsorgungsstationen, sprich Recyclinghöfen, müssen sich mit entsprechenden Lagerhaltungsmaßnahmen auseinandersetzen. So gibt es auch spezielle Behälter für gebrauchte Spraydosen, alte Batterien oder für verschiedenste flüssige Stoffe. All diese Maßnahmen dienen dem Schutz des wertvollen Grundwassers. Und das finden wir von Cool Industry so richtig cool.